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   BSG, 14.03.1985 - 5b RJ 66/84   

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BSG, 14.03.1985 - 5b RJ 66/84 (https://dejure.org/1985,18216)
BSG, Entscheidung vom 14.03.1985 - 5b RJ 66/84 (https://dejure.org/1985,18216)
BSG, Entscheidung vom 14. März 1985 - 5b RJ 66/84 (https://dejure.org/1985,18216)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 11.12.1969 - GS 2/68

    Ermittlung der Arbeitsmöglichkeiten - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung

    Auszug aus BSG, 14.03.1985 - 5b RJ 66/84
    Wie der erkennende Senat im Anschluß an die Entscheidungen des Großen Senats des BSG vom 11. Dezember 1969 (BSGE 30, 192, 195 : SozR Nr. 20 zu 5 1247 RVG) und vom 10. Dezember 1976 (BSGE N3" 75, 79 : SozR 2200 % 12"? Nr. 14) mit Urteil vom 9. September 1983 (SozR 2200 % 12ü7 Nr H1) entschieden hat, ist die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten wirtschaftlich zu interpretieren.
  • BSG, 31.08.2021 - B 5 R 151/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Insbesondere setzt sie sich nicht mit der Rechtsprechung des BSG auseinander, die zum Begriff der "üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" in § 43 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 SGB VI ergangen ist (zuletzt zB BSG Urteil vom 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - BSGE 129, 274 = SozR 4-2600 § 43 Nr. 22, RdNr 15 ff mwN) und zur Beurteilung einer vollen Erwerbsminderung bei Menschen mit angeborenen oder frühkindlich erworbenen schweren Behinderungen (vgl BSG Urteil vom 14.3.1985 - 5b RJ 66/84 - juris RdNr 10 zur Rechtslage unter der RVO; vgl auch BSG Urteil vom 26.2.2020 - B 5 R 1/19 R - SozR 4-2600 § 11 Nr. 1 RdNr 27 mwN dazu, dass Leistungen der Rentenversicherung zur Teilhabe am Arbeitsleben darauf gerichtet sind, Versicherte zu einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, also außerhalb einer Werkstatt für behinderte Menschen, zu befähigen).
  • LSG Schleswig-Holstein, 23.07.2002 - L 7 RJ 2/01

    Erwerbsunfähigkeit bei Behinderten - Werkstatt für Behinderte - allgemeiner

    Während zunächst entscheidend auf die gewisse Regelmäßigkeit und vor allem auf das Erzielen mehr als geringfügiger Einkünfte im Rahmen der Tätigkeit in der WfB abgestellt wurde ( vgl. Urt. vom 14. März 1985 - 5b RJ 66/84 - und 25. April 1990 - 5 RJ 68/88 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 3; modifiziert durch Urt. vom 22. April 1992 - u.a. 5 RJ 40/91- SozR 3-2200 § 1247 Nr. 12) ist in Urteilen vom 24. April 1996 (u.a. 5 RJ 56/95 - SozR 3-2600 § 44 Nr. 6) ausgeführt worden, dass die Neuregelung in § 44 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 SGB VI , wonach erwerbsunfähig auch Versicherte nach § 1 ( Satz 1) Nr. 2 SGB VI seien, die wegen der Art oder Schwere der Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein könnten, schon nach ihrem Wortlaut nur dahin verstanden werden könne, dass bei den genannten Personen unter dem Blickwinkel der Erwerbsfähigkeit zwei Gruppen zu unterscheiden seien, nämlich die trotz ihrer Behinderung zu einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fähigen Versicherten und die infolge ihrer Behinderung zu gleicher Arbeit nicht fähigen Versicherten.
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